Der Übungsbefehl für die Feuerwehr Zell am See lautete: "Brandverdacht Betriebsgelände Firma Hagleitner".
 
Beim Eintreffen am Übungsort stellte der Übungsleiter fest, dass es sich nicht um einen Brand, sondern um austretendes Gefahrgut aus einem Kesselwagon handelte. Sofort wurden gemäß der GAMS-Regel (G efahr erkennen / A bsperren / M enschenrettung / S pezialkräfte anfordern) die weiteren Maßnahmen eingeleitet.
 
Der Gefahrenbereich wurde großräumig abgesperrt. Nachdem der austretende Stoff bekannt war (Fluorkieselsäure / UN-Nr. 1778) wurden als Erstmaßnahme die Dämpfe mittels Sprühstrahl niedergeschlagen.
 
Das in der Zwischenzeit eingetroffene GSF-Pinzgau rüstete einen Trupp mit Schutzstufe 3 aus, welcher die Lage vor Ort erkundete und in einem zweiten Schritt das Leck mittels Leckdichtpaste notdürftig abdichten konnte.
 
In der nachfolgenden Übungsbesprechung wurde allen teilnehmenden Kameraden ein großes Lob für die professionelle Durchführung der Übung ausgesprochen.