Die Stadtgemeinde Zell am See informiert
Gemäß § 38 Pyrotechnikgesetz ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet verboten. Ausgenommen davon ist die Mitverwendung eines durch die Bezirkshauptmannschaft genehmigten Feuerwerks der Kategorie F3 oder F4.
In Hinblick auf den Tier- und Umweltschutz wird auch von der Möglichkeit, für Silvester per Verordnung des Bürgermeisters eine Ausnahme zu erteilen, nicht Gebrauch gemacht.
Es gilt somit auch zu Silvester folgende Regelung:
- In Zell am See ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet ganzjährig verboten. Dies betrifft vor allem die handelsüblich erhältlichen Feuerwerke.
- Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F3 und F4 bedürfen einer Genehmigung der Bezirkshauptmannschaft.
Private Feuerwerke sind somit zum Wohle der Tiere und Umwelt im Ortsgebiet von Zell am See auch zu Silvester verboten!