Die Stadtgemeinde Zell am See informiert - keine Ausnahme für private Feuerwerke an Silvester!

Gemäß § 38 Pyrotechnikgesetz ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet ganzjährig verboten. Ausgenommen davon ist die Mitverwendung eines durch die Bezirkshauptmannschaft Zell am See genehmigten Feuerwerks der Kategorie F3 oder F4.

In Hinblick auf den Tier- und Umweltschutz wird auch dieses Jahr wieder keine Ausnahme für Silvester per Verordnung des Bürgermeisters erteilt.

Es gilt somit auch zu Silvester folgende Regelung:

  • In Zell am See ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet verboten. Dies betrifft vor allem die handelsüblich erhältlichen Feuerwerke.
  • Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F3 und F4 bedürfen einer Genehmigung der Bezirkshauptmannschaft.

Private Feuerwerke sind somit zum Wohl der Tier- und Umwelt im Ortsgebiet von Zell am See auch zu Silvester verboten!