Ab 1. Jänner 2012 ist es soweit: Bei Staubildung ist die Rettungsgasse auf den österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen Pflicht.
Damit kommt der Gesetzgeber einem langjährigen Wunsch der ASFINAG und der Einsatzorganisationen nach. Die Rettungsgasse sichert im Ernstfall schnelle Hilfe.
Aber die Rettungsgasse funktioniert nur, wenn sich alle daran halten.
Was versteht man unter einer Rettungsgasse?
Die Rettungsgasse ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen den einzelnen Fahrstreifen einer Autobahn und Schnellstraße bzw. Autostraße.
Die Rettungsgasse wird bei stockendem Verkehr oder Stau gebildet. Nicht nur bei Stauungen durch Unfälle, sondern auch bei Überlastungsstaus muss die Rettungsgasse gebildet werden.
- Die Bildung der Rettungsgasse gilt für ausnahmslos alle Verkehrsteilnehmer, also auch Motorräder, Lkws und Busse.
- Nur Polizei, Feuerwehr, Rettung sowie Straßen- und Pannendienste dürfen die Rettungsgasse benützen
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Um Einsatzfahrzeugen Platz zu machen, dürfen Regelungen der StVO straffrei überschritten werden (z. B. Überfahren einer Sperrlinie)
Die widerrechtliche Benützung bzw. die Behinderung von Einsatzfahrzeugen ist verboten: Strafe von bis zu 2.180 Euro!
Welche Vorteile bringt eine Rettungsgasse? Die Einführung der Rettungsgasse bedeutet eine Verbesserung der Rettungskette. Einsatzfahrzeuge gelangen schneller an den Unfallort. Dadurch wird eine raschere Hilfeleistung durch Rettung, Feuerwehr und Polizei ermöglicht.
Die Rettungsgasse bringt folgende Vorteile:
- Einsatzkräfte sind bis zu 4 Minuten schneller und sicherer am Unfallort als bisher über den Pannenstreifen.
- Das erhöht die Überlebenschancen der Unfallopfer um bis zu 40 Prozent
- Klare und eindeutige Verhaltensregel für die Verkehrsteilnehmer
- Keine Behinderung der Zufahrt durch defekte Fahrzeuge
- Keine mißbräuchliche Verwendung des Pannenstreifens
- Einheitliches Prinzip mit wesentlichen Nachbarländern (Deutschland, Schweiz, Tschechien und Slowenien)
Die Rettungsgasse rettet Leben!
Wie verhalte ich mich in Notfällen?
In absoluten medizinischen Notfällen (Notstand), wäre die Benützung der Rettungsgasse durch Privatpersonen gerechtfertigt. Jedoch muss dieser Notstand eindeutig belegt werden! Übelkeit, Kopfschmerzen oder ähnliche Leiden rechtfertigen diesen Notstand ebenso wenig wie Zeitnot nicht.
Was muss ich tun um zu helfen?
- Die Rettungsgasse ist immer neben der äußersten linken und der danebenliegenden Fahrspur zu bilden.
- Es ist stets ausreichend Sicherheitsabstand zum vorderen Fahrzeug zu halten. So bleiben die Verkehrsteilnehmer manövrierfähig.
- Auch wenn vorausfahrende Verkehrsteilnehmer noch keine Rettungsgasse gebildet haben, ist mit der Bildung einer Rettungsgasse zu beginnen.
- Der Pannenstreifen soll benützt werden
Helfen Sie mit, Leben zu retten – bei Staubildung: Rettungsgasse!