Rauchmelder für den Heimbereich
Rauchmelder (Homemelder) sind speziell für den Haushalts- und Wohnbereich entwickelte Brandfrüherkennungsgeräte. Die Geräte können einzeln aber auch vernetzt im ganzen Haus betrieben werden und lösen bei Brandentstehung (Schwellbrand, Rauch) ein akustisches Signal aus. Dadurch ist eine gute hausinterne Überwachung von Gängen, Stiegenhäusern, Schlafräumen, Kinderzimmern, Seniorenräumen oder anderen nicht immer benützten Räumen möglich. Der Testknopf an jedem Gerät ermöglicht eine einfache Funktionsprüfung. Damit kann auch der Ladezustand der Batterien kontrolliert werden. Um eine möglichst hohe Betriebssicherheit zu erreichen, sollten grundsätzlich nur geprüfte und zugelassene Homemelder verwendet werden Rauchmelder ersetzen aber kein zugelassenes Brandmeldesystem. Eine Alarmweiterleitung zu einer öffentlichen Empfangsanlage ist nicht erlaubt.
Unachtsamkeit
Unachtsamkeit und mangelnde Kenntnisse der Brandgefahren sind die Ursache vieler Brände.
Ordnung und Sauberkeit
besonders in Garagen sowie in Arbeits-, Werk- und Hobbyräumen, sind eine grundlegende Voraussetzung für die Brandsicherheit. Brennbare Abfälle, Staub, verschüttete oder in offenen Gefäßen aufbewahrte brennbare Flüssigkeiten (Reinigungs- und Lösungsmittel) führen häufig zu eine erhebliche Brandgefahr.
Umgang mit Feuer und offenem Licht
Der Umgang mit Feuer und offenem Licht erfordert immer besondere Vorsicht! Kein Kerzenlicht in Dachböden, Scheunen, Abstellräumen und Kellern, wenn notwendig Taschenlampe verwenden.
Streichhölzer und Feuerzeuge
Streichhölzer und Feuerzeuge gehören nicht in Kinderhand und dürfen daher für Kinder nicht erreichbar sein. Eltern und Aufsichtspersonen haften für ihre Kinder!
Gas- und Flüssiggasanlagen
Gas- und Flüssiggasanlagen und die dazugehörigen Leitungen dürfen nur von sachkundigen Betrieben installiert werden.
Flüssiggasbehälter
Flüssiggas ist schwerer als Luft! Flüssiggasbehälter dürfen daher nie in Kellerräumen, aber auch nicht in Treppenhäusern, Durchgängen und Nebenausgängen aufgestellt werden. Flüssiggasbehälter sind vor Wärmeeinwirkung (Sonnenbestrahlung, Ofen, etc.) zu schützen.
Anschluss von Gasflaschen
Gasflaschen müssen immer absolut dicht angeschlossen werden. Nach jedem Wechsel ist eine Dichtheitsprobe mittels Prüfspray oder Seifenwasser, keinesfalls aber durch "Ableuchten" mit offener Flamme, durchzuführen.
Elektrogeräte
Nur Geräte mit gültigen Prüfzeichen verwenden und nur vom Fachmann reparieren lassen. Die Verwendung von Wärmegeräten mit offenen Heizspiralen ist grundsätzlich verboten.
Sicherungen
Keinesfalls "geflickte" (überbrückte) Sicherungen verwenden, da diese nicht den erforderlichen Schutz gewährleisten. Für einen ausreichenden Vorrat an Reservesicherungen sorgen. Besser ist die Verwendung von Sicherungsautomaten.
Verlängerungskabel
Verlängerungskabel müssen Wärme an die Umgebung abgeben können. Werden sie unter Teppichen verlegt oder bleiben sie während der Arbeit auf einer Kabeltrommel aufgespult, kann es zu einem Wärmestau und damit zum Brand kommen. Beschädigte Verlängerungskabel nicht weiter verwenden. Verlängerungskabel müssen für ihren Verwendungszweck zugelassen sein.
Steckdosen
Stecker müssen fest in die Steckdose eingesteckt sein. Stecker und Steckdosen sind für eine bestimmte Maximalbelastung ausgelegt. Damit es zu keiner Überhitzung kommt Überlastung vermeiden. Wird eine Erwärmung oder Verfärbung an einem Stecker oder einer Steckdose festgestellt unbedingt durch einen Fachmann überprüfen lassen. Die Verwendung von Mehrfachsteckdosen ist nur für den Anschluss von Kleingeräten (Radio, Fernseher, Videorecorder etc.) zulässig.
Abschalten von Elektrogeräten
Elektrogeräte können bei Auftreten eines Defektes unter Umständen zu einem Brand führen. Schalten Sie beim Verlassen der Wohnung oder des Arbeitsplatzes Geräte, die nur unter Aufsicht betrieben werden dürfen, aus.
Durchführung des Kommissionsdienstes (gewerblicher Betriebsanlagen und baulicher Anlagen sowie von Veranstaltungen im Rahmen gewerbebehördlicher Verfahren, baubehördlicher Verfahren und veranstaltungspolizeilicher Verfahren, Überprüfung und Kontrolle von Anlagen und Einrichtungen auf die Einhaltung behördlicher Auflagen und auf brandschutztechnische Mängel)
Durchführung der Feuerbeschau (feuerpolizeiliche Überprüfung sämtlicher im Stadtgebiet befindlicher Objekte und sonstiger baulicher Anlagen, Bearbeitung von Anzeigen betreffend feuerpolizeiliche Mängel, Dichtheitsprüfungen an Rauchfängen bei Gefahr, Erlassung von Heizverboten bei Gefahr)
Durchführung technischer Beurteilungen und Projektbesprechungen von Brandmeldeanlagen und ortsfesten Löschanlagen, Erörterung der Anschlussbedingungen an die Brandmelde-Notrufzentrale, laufende Funktionsprüfungen, statistische Auswertungen von Alarmen
Durchführung des Betriebsbrandschutzes, insbesondere Mitarbeit beim Aufbau der betrieblichen Brandschutzorganisation in Großobjekten und Betrieben, Zusammenarbeit mit den Brandschutzbeauftragten bei der Erstellung der Alarmorganisation, Brandschutzordnung sowie der Brandschutzpläne, Schulung von Brandschutzbeauftragten und Arbeitnehmern
Durchführung von Brandsicherheitswachdiensten (Überprüfung von Örtlichkeiten in feuerpolizeilicher Hinsicht auf Eignung zur Durchführung von Veranstaltungen, der Abhaltung von Feuerwerken, der Verwendung offenen Lichtes, Festlegung der Stärke von Brandsicherheitswachen, udgl.)
Brandursachenermittlung nach erfolgter Brandbekämpfung in Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen (Ermittlung und Auswertung von Brandursachen sowie Dokumentation)
Durchführung von einschlägigen Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen (z.B. Vorträge über allgemeine Brandschutzmaßnahmen, richtiges Verhalten im Brandfall)
Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit (Erstellung von Informationsblättern, Informationsschauen und Aufklärungskampagnen über Brandschutz) in Koordination mit der fachlich zuständigen Dienststelle.
